- Umfang/Format: LXXIX, 84 Seiten; ; 21 cm
- Anmerkungen: Text latein. u. dt. - Enth?lt: Instructio ad exsecutionem constitutionis de sacra liturgia recte ordinandam vom 26. September 1964. - Instructio de musica in sacra liturgia vom 5. M?rz 1967. - Instructio altera ad exsecutionem constitutionis de sacra liturgia recte ordinandam vom 4. Mai 1967. - Instructio de cultu mysterii eucharistici vom 25. Mai 1967. Status nach VGG: vergriffen
- Einbandart und Originalverkaufspreis: : M 2.40
- Sachgebiet: Religion, Theologie
INHALT
Instructio ad exsecutionem Constitutionis
de sacra Liturgia rette ordinandam
vom 26. September 1964
4
Instructio de musica •in sacra Liturgia
vom 5. März 1967
29
Instructio altcra ad cxsecutionem Constitutionis
de sacra Liturgia rette ordinandam
vom 4. Mai 1967
45
Instructio de cultu mysterii cucharistici
vom 25. Mai 1967
52
VORWORT
I. Sinn und Zweck dieser Instruktion
1. Die Konstitution über die heilige Liturgie zählt mit Recht zu den Erstlingsgaben des II. Vatikanischen Konzils; denn sie ordnet den hervorragendsten Teil der Tätigkeit der Kirche, und sie wird um so reichere Frucht bringen, je tiefer Seelsorger und Gläubige ihren wahren Geist erfassen und bereiten Herzens in die Tat umsetzen.
2. Der glorreich regierende Papst Paul Vl. hat durch das Apostolische Schreiben Sacram Liturgiam den „Rat zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie" eingesetzt. Dieser hat seine Aufgabe sogleich freudig in Angriff genommen, um die Verordnungen der Konstitution getreulich auszuführen und all das zu leisten, was zur Auslegung und Ausführung dieser beiden Dokumente erforderlich ist.
3. Nun ist es von größter Bedeutung, daß alle in bezug auf die Auslegung dieser Dokumente etwa vorhandenen Zweifel behoben und ihre Bestimmungen überall richtig angewandt werden. Zu diesem Zweck hat der „Rat" auf Geheiß des Papstes die vorliegende Instruktion ausgearbeitet. Darin werden die Aufgaben der Bischofskonferenzen auf dem Gebiet der Liturgie klarer umrissen und einige Grundsätze, die in den vorgenannten Dokumenten nur in allgemeiner Form enthalten sind, deutlicher umschrieben. Schließlich wird durch sie erlaubt oder vorgeschrieben, daß einiges von dem, was schon jetzt, vor der Reform der liturgischen Bücher, verwirklicht werden kann, auch verwirklicht wird.