- Umfang/Format: 46 Seiten ; 8
- Anmerkungen: Status nach VGG: vergriffen
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.Die Verfassung geht vom Volke aus
die Verfassung ist das Grundgesetz jeder Staats- und Gesellschaftsordnung bildet die rechtliche Grundlage für das Leben des gesamten Volkes. Was liegt also näher, als daß sich das Volk selbst dir Grundlage der Staatsordnung schafft, in der es leben will. Dieses große demokratische Prinzip der Selbstbestimmung des Volkes ist bei der Schaffung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Repüblik in so hohem Maße verwirklicht worden, wie es bisher in der Geschichte der Völker nur selten geschehen ist.
Bereits im September des Jahres 1946 begann unter verantwortungsbewußten Deutschen die Diskussion um eine neue geiamtdeutsche Verfassung. Im November des gleichen Jahres billigte der Parteivorstand der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands den von seinem Verfassungsausschuß vorbereiteten Entwurf einer Verfassung und unterbreitete ihn der Öffentlichkeit.
Bis in das Jahr 1948 wurde dieser Verfassungsentwurf von der Bevölkerung, in den Betrieben, im Rundfunk und in der Presse beraten und besprochen. Alle politischen Parteien und die Organisationen der Werktätigen, der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund, die Freie Deutsche Jugend, der Demokratische Frauenbund Deutschlands, der Kulturbund u. a. beteiligten sich an der Diskussion, arbeiteten Änderungsvorschläge aus, schufen neue Entwürfe. Zum ersten Male in seiner Geschichte nahm das deutsche Volk selbst Anteil am Werden seiner eigenen Verfassung.