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Die rechtliche Ordnung der bekenntnisverschiedenen Ehe : Dokumente lat.-dt. / geschichtl. Einf. u. Kommentar von Werner Becker

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  • Ausgabe: 1. Auflage
  • Umfang/Format: 180 Seiten ; 21 cm
  • Anmerkungen: Lizenz d. Paulinus-Verlag, Trier. - Nur zum Vertrieb u. Versand in d. DDR u. in d. sozialist. L?ndern bestimmt Status nach VGG: vergriffen
  • Einbandart und Originalverkaufspreis:
  • Sachgebiet: Religionswissenschaften, Theologie, Atheismus

Einführung

Die Ehe ist nach katholischem Verständnis zugleich irdische Lebensgemeinschaft und sakramentale Heilsgemeinschaft. Als gemeinsamer Weg zum Heil ist sie „ein Stück vom Wesen und Leben der Kirche"1. So hat die Besinnung der Kirche auf ihr eigenes Wesen, die für das II. Vatikanische Konzil charakteristisch ist, nicht an den Fragen von Ehe und Familie vorbeigehen können. In der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute spricht das I. Kapitel des II. Hauptteiles in neuer Weise von der Würde von Ehe und Familie. Ferner wurde dem Konzil der Entwurf eines Votums über das Sakrament der Ehe vorgelegt.
Es ist bezeichnend, daß der größte Teil dieses kurzen Votums den Fragen der konfessionsverschiedenen Ehe gewidmet ist. Sowohl in der theologischen Betrachtung wie erst recht in den Bestimmungen des Kodex des Kirchlichen Rechtes von 1918 war die Mischehe als Ausnahmefall behandelt worden. Es zeigte sich aber schon vor dem Konzil, wie sehr dieses Problem in der Mitte stand. Die sogenannte „Mischehe" war nicht nur Stein des Anstoßes zwischen den Konfessionen, ein ständiger Hinweis auf die Spaltung der Christenheit, sondern auch für viele Katholiken selbst ein Test für den Willen und die Kraft der katholischen Kirche, sich aus den Quellen zu erneuern, die Gefahren der „Verrechtlichung" zu überwinden und die Frage nach dem von Christus gewollten Verhältnis von Evangelium und Gesetz neu zu stellen.
Das Konzil hat das Votum über das Ehesakrament und damit die Frage der „Mischehe" unter Christen nur kurz behandelt und schließlich seine Übergabe an den Papst beschlossen. Erst am 31. März 1970 erfolgte durch ein Motu Proprio des Papstes über die Mischehe in Erfüllung dieses Auftrages die heute gültige Regelung.
'Diese Gesetzgebung des Papstes, die das Eherecht des Kirchlichen Rechtsbuches von 1918 bzgl. der konfessionsverschiedenen und der religionsverschiedenen Ehe außer Kraft setzt, kann nur recht verstanden werden, wenn man den tiefgehenden Wandel kennt und berücksichtigt, den, um
 

gutes Exemplar, altersgemäß gebräunt, Gesamtzustand gut

Artikelnummer: B00070673
Verlag:
Leipzig : St.-Benno-Verlag
broschiert,
Artikelnummer:
B00070673
Gewicht:
400 gr